Claus Kowalski Logo

Hunde-Haftpflicht

Was möchten Sie tun?

Hier können Sie ein direktes Angebot anfordern.

Hier können Sie einen Vergleich durchführen.

Einzelheiten zur Hundehalterhaftpflicht

Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag.

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung bequem online.

Wer braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der privat einen Hund hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite.

Für Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. Tiere besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Für exotische Haustiere wie Schlangen, Leguane, Affen etc. muss eine Einzelvereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.

Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden.

Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z. B. jemand der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.

Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich viel?

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger.

Es kommt ebenfalls auf die Rasse des Hundes an. Viele Versicherungen unterscheiden ´normale´ Hunde und Kampfhunde. Für Kampfhunde muss man in der Regel einen höheren Beitrag zahlen. Es gibt allerdings auch Tarife, die eine Dreiteilung der Hunderassen vornehmen.

Stufen alle Versicherungen Kampfhunde gleich ein?

Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.

Für Tierhalter von Kampfhunden, wie z.B. Pit-Bullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastif, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback,- oder Kreuzungen mit diesen Rassen, sowie Dobermänner und Rottweiler können wir nur ausgesuchte Tarife und Gesellschaften anbieten.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an sogenannten Figuranten (Scheinverbrecher).

Es besteht kein Versicherungsschutz für Strafen und Bußgelder (z. B. wegen Missachtung der Maulkorb- oder Leinenpflicht).